Allgemeine Geschäftsbedingungen Pageworkers  („Pageworkers“) Stand: 20.01.2015

1. Geltungsbereich

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Pageworkers und ihrem jeweiligen Auftraggeber („Auftraggeber“), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  • Abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn Pageworkers Leistungen auf eine Bestellung des Auftraggebers erbringt, ohne den darin in Bezug genommenen AGB des Auftraggebers ausdrücklich zu widersprechen.

2. Leistungen von Pageworkers

  • Pageworkers bietet die Konzeption und Entwicklung von individuellen Websites für Produkte an. Pageworkers stellt ihre Leistungen auf Grundlage von gesondert abzuschließenden Einzelverträgen zur Verfügung.
  • Hat Pageworkers Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  • Die Entscheidung, wie die aus dem Einzelvertrag geschuldeten Leistungen entwickelt oder umgesetzt werden, obliegt Pageworkers, soweit hierzu keine konkreten Vorgaben einzelvertraglich zwischen den Parteien vereinbart sind. Pageworkers ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen durch den Einsatz von Software oder Inhalten zu erbringen, die unter einer offenen Lizenz stehen (z.B. Creative Commons, Freeware oder Open Source).
  • Pageworkers schuldet die Erstellung von Anwendungs- oder sonstigen Dokumentationen und die Überlassung von Quellcode nur dann, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Es obliegt dem Auftraggeber,

    Pageworkers auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Pageworkers bekannt werden. Pageworkers ist berechtigt, das Material gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung für die Leistungen von Pageworkers wird im Einzelvertrag geregelt. Soweit dort keine Regelung enthalten ist, werden die Leistungen von Pageworkers auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes mit einem Stundenlohn in Höhe von 90,00 EUR vergütet. Die Abrechnung erfolgt viertelstündig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten von Pageworkers. Sofern Pageworkers auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Geschäftszeiten tätig wird, erhöht sich der anteilige Satz um 50 %.
  • Pageworkers ist berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern. Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % bei Vertragsabschluss, 25 % nach Konzeption und 25 % bei Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung fällig.
  • Pageworkers ist berechtigt monatlich abzurechnen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang beim Auftraggeber.
  • Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so kann Pageworkers Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

5. Abnahme

  • Sofern die Leistung von Pageworkers werkvertraglicher Natur ist, werden die Parteien die Voraussetzungen und das Verfahren zur Abnahme im Einzelvertrag regeln.
  • Die Abnahme kann auch im Wege konkludenten Verhaltens des Auftraggebers erfolgen, beispielsweise durch produktiven Einsatz der von Pageworkers erbrachten Leistung (z.B. durch öffentliche Zugänglichmachung einer Website im laufenden Geschäftsbetrieb), durch Zahlung ohne Vorbehalt oder Abruf weiterer Leistungen.
  • Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass Leistungen von Pageworkers nicht vor Abschluss der Tests produktiv genutzt werden.

6. Nutzungsrechte, Namensnennung, Referenzliste

  • Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber von Pageworkers ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und örtlich unbegrenztes Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Pageworkers ist berechtigt, die einzelnen Bestandteile ihrer Leistung im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter zu nutzen und zu verwerten.
  • Pageworkers ist berechtigt, dem Auftraggeber die für die Nutzung der Leistung erforderlichen Rechte auch dadurch verschaffen, dass Pageworkers ein Produkt mit freier Lizenz (z.B. Apache, Creative Commons, GNU) bereitstellt oder nachweist.
  • Im Rahmen von kostenlosen Pitchs, Präsentationen, Demos, oder sonstigen vorvertraglichen Leistungen werden keine Rechte von Pageworkers auf den Auftraggeber übertragen. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, darin enthaltene Leistungen anderweitig zu nutzen, zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die urheberrechtliche Namensnennungspflicht zu erfüllen, bspw. im Ladescreen einer App, in den Informationen zu einer App oder in Anbieterkennzeichnungen (z.B. Impressum).
  • Pageworkers ist berechtigt, auf erbrachte Leistungen in geeigneter Form in Publikationen im Internet sowie in Printmedien (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen. Auf Anfrage von Pageworkers benennt der Auftraggeber die hierzu freigegebenen Werbemittel und verpflichtet sich, alle erforderlichen Rechte diesbzgl. einzuräumen. Der Auftraggeber kann einer Referenznennung jederzeit für die Zukunft in Textform zu widersprechen.

7. Haftung

  • Pageworkers haftet auf Schadenersatz, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Pageworkers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter, weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von Pageworkers ausgeschlossen.
  • Die Haftungsbeschränkung der Ziffer 1 gilt nicht für von Pageworkers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Pageworkers sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.
  • Pageworkers hat Leistungsstörungen die auf höherer Gewalt beruhen nicht zu vertreten.

8. Gewährleistung

  • Bei Mängeln leistet Pageworkers nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
  • Pageworkers sichert zu, dass ihr keine gewerblichen Schutzrechte Dritter bekannt sind, welche der Nutzung der von Pageworkers erbrachten Leistungen zu vertragsgemäßen Zwecken entgegenstehen. Pageworkers ist nicht verantwortlich für die Prüfung solcher Rechte.
  • Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder, sofern eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, 1 Jahr nach Abnahme.
  • Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie nicht beruhen auf:
  • Änderungen an der von Pageworkers erbrachten Leistung, die der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von Pageworkers durchgeführt hat;
  • Nichtbeachtung von Anweisungen oder Hinweisen zur erbrachten Leistung durch den Auftraggeber;
  • Unsachgemäße Behandlung der Leistung (Bearbeitung der Inhalte durch ungeschulte oder unqualifizierte Personen, keine ausreichende Sicherung von Daten gegen technische Störungen oder Angriffen von Dritten); und/oder
  • Änderung von Rahmenbedingungen, insbesondere der Installation anderer Software oder Arbeitsumgebungen sowie die Nutzung durch nicht vertraglich vorgesehene Geräte.

9. Geheimhaltung

  • Die Parteien verpflichten sich, alle ihr direkt oder indirekt während ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gekommenen und als vertraulich bezeichneten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht Finanzbehörden sowie rechtliche, steuerliche oder technische Berater, soweit diese einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Eine Weitergabe von Informationen ist ferner auch dann zulässig, wenn und soweit dies zur Geltendmachung von Rechten aus diesem Vertrag oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
  • Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10. Subunternehmer

    Pageworkers ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte („Subunternehmer“) zu beauftragen. Pageworkers haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen. Subunternehmer sind berechtigte Personen im Sinne der Ziffer 9, vorausgesetzt, dass sie einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zugestimmt haben.

11. Datenschutz und Datensicherheit

  • Pageworkers wird im Rahmen der Vertragsdurchführung ggf. personenbezogene Daten verarbeiten. Sofern Pageworkers für den Auftraggeber Daten in dessen Auftrag im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet, wird der Auftraggeber die Auftragsdatenverarbeitung schriftlich konkretisieren.
  • Der Auftraggeber akzeptiert, dass via Internet versendete Nachrichten mit und ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können und herkömmliche E-Mails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind. Pageworkers übernimmt deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von E-Mails, die den Verantwortungsbereich von Pageworkers verlassen haben, keinerlei Haftung. Pageworkers setzt Antiviren-Programme zur Überprüfung auf jeweils bekannte Computerviren ein. Die Verantwortlichkeit, von Pageworkers empfangene Daten auf Computerviren zu untersuchen, verbleibt jedoch beim Auftraggeber. Pageworkers übernimmt keinerlei Haftung für mögliche, im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten auftretende Computerviren und hieraus resultierende mögliche Schäden.

12. Schlussbestimmungen

  • Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  • Ansprüche gegen Pageworkers dürfen weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden. 354a HGB bleibt unberührt.
  • Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie Einzelverträgen der Parteien ist der Sitz von Pageworkers.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder Einzelverträgen der Parteien ist Aachen.
  • Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.